Jedes Mitglied zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtet sich 5 Arbeitsstunden pro Jahr innerhalb des Vereins abzuleisten oder sich diese mit 5 €/Stunde in Rechnung stellen zu
lassen. Siehe Punkt "Mitglied werden", Punkt E und die Satzung
Im Laufe des Jahres werden Termine für die mögliche Abarbeitung dieser Stunden bekannt gegeben.
Die Sozialwartin Janina Gehlen ist für die Buchführung der geleisteten Stunden zuständig.