Allgemeine Platz- und Bahnbenutzungsordnung
1. Präambel
Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich an die im Schaukasten
angebrachte Benutzungsordnung zu halten, damit die Pflege und der bestmögliche Erhaltungszustand der Anlage gewährleistet ist. Haben Sie Verständnis dafür, dass die nachfolgenden Nutzer die
Anlage genauso oder besser vorfinden möchten wie Sie, denn nur so ist es möglich, die Anlage jahrelang in einem guten Zustand zu erhalten. Insbesondere sind Ovalbahn und Dressurviereck nach dem
Ritt abzuäppeln und die Eimer in die bereitstehenden Sammelbehälter zu entleeren. Der Hufschlag des Dressurvierecks muss nach jeder Nutzung mit dem Rechen geebnet werden.
2. Nutzung
a) Bei der Nutzung der Anlage sind im Dressurviereck ausschließlich Dressurreiten sowie longieren und auf der Ovalbahn alle Gangarten erlaubt.
b) Ausdrücklich verboten auf der gesamten Anlage ist das Springen, spezielles Trabertraining sowie Westernreiten. Ein Freilaufen lassen ist ebenso untersagt.
c) Die Benutzung der Reitanlage ist nur Vereinsmitgliedern, Teilnehmern an Vereinsveranstaltungen und Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von Reservierungen gestattet.
d) Mit dem Vereinsbeitrag ist für Mitglieder die Bahnbenutzung abgegolten und somit kostenfrei.
(Unterricht, Kurse siehe Gebührenordnung)
e) Bei Nutzung außerhalb von Vereinsveranstaltungen gilt:
Nichtmitglieder dürfen die Anlage bei Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes gegen Gebühr benutzen.
f) Hunde müssen auf dem Vereinsgelände angeleint sein
3. Reservierung der Anlage
Eine Reservierung der Anlage ist nur bei Kursen und Vereinsveranstaltungen möglich.
Hier fallen durch die neue Gebührenordnung keine weiteren Kosten an.
Für eine außerordentliche Reservierung bedarf es der Zustimmung des Vorstandes
4. Zustand der Anlage / Schäden / Hausrecht
a) Jeder Nutzer überzeugt sich vor Nutzung selbst vom ordnungsgemäßen
Zustand der Anlage. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Vorgefundene Mängel, die nicht selbst behoben werden können, sind unverzüglich dem Platzwart zu melden und in geeigneter Weise für andere Nutzer zu markieren. Ist die Bahn nicht in verkehrssicherem Zustand, darf sie nicht benutzt werden. Der Platzwart kann z.B. witterungsbedingte Sperrungen vornehmen.
b) Nach jeder Nutzung muss die Anlage komplett gesäubert werden, Pferdeäpfel gehören in die bereitstehenden Behälter, die Sammelgefäße sollen geleert sein.
c) Die Übergabe der Anlage gilt bei Reservierungen als ordnungsgemäß erfolgt, wenn nicht unverzüglich, spätestens innerhalb des ersten Tages, Mängel angezeigt werden.
d) Alle während der Nutzung entstandenen Schäden müssen entsprechend dem bisherigen Zustand angemessen behoben werden.
e) Stets ist der Platzwart zu informieren. Bei nicht ordnungsgemäßer oder mangelhafter Schadensbehebung behält sich der Vorstand vor, die Reparatur oder Wiederherstellung durch Dritte ausführen zu lassen und dieses dem Verursacher entsprechend zu berechnen. Mehrere mögliche Verursacher haften gesamtschuldnerisch.
f) Die Abnahme kann nur vom Platzwart oder Verantwortlichen der Veranstaltung (vom Vorstand bestimmt) erfolgen. Die Adresse des Platzwarts finden Sie auf dem Aushang.
g) Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof. Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage selbst darf nicht geparkt werden.
h) Dem Vorstand obliegt das Hausrecht über die Anlage. Der Platzwart oder ein einzelnes Vorstandsmitglied kann bei groben Verstößen gegen die Bahnordnung einen Platzverweis aussprechen. Der Gesamtvorstand kann ein Mitglied bei wiederholten groben Verstößen gegen die Bahnordnung von der Nutzung ausschließen. Das Verfahren entspricht dem eines Vereinsausschlusses (siehe Satzung).
Benutzung der Anlage auf eigene Gefahr! Roetgen, Januar 2020