Bahnordnung

Allgemeine Platz- und Bahnbenutzungsordnung
1. Präambel

Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich an die im Schaukasten

angebrachte
Benutzungsordnung zu halten, damit die Pflege und der
bestmögliche Erhaltungszustand der Anlage gewährleistet ist. Haben Sie

Verständnis dafür, dass die nachfolgenden Nutzer die Anlage genauso oder

besser vorfinden möchten wie Sie, denn nur so ist es möglich, die Anlage

jahrelang in einem guten Zustand zu erhalten. Insbesondere sind Ovalbahn

und Dressurviereck nach dem Ritt abzuäppeln und die Eimer in die

bereitstehenden Sammelbehälter zu entleeren. Der Hufschlag
des
Dressurvierecks muss nach jeder Nutzung mit dem Rechen geebnet werden.

2. Nutzung

a) Bei der Nutzung der Anlage sind im Dressurviereck ausschließlich

Dressurreiten
, Cavaletti-Arbeit / Springen sowie Longieren und Freiarbeit (nur
unter ständiger Aufsicht)
erlaubt.
Entstehen durch das Freilaufen und Wälzen eines Pferdes Unebenheiten im

Boden, so sind diese anschließend zu beseitigen.

b) Ausdrücklich verboten auf der gesamten Anlage ist
spezielles Trabertraining
sowie Westernreiten
und Kutschfahren.
c) Die Benutzung der Reitanlage ist nur Vereinsmitgliedern, Teilnehmern an

Vereinsveranstaltungen und Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von

Reservierungen gestattet.

d)
Die Nutzung ist gebührenpflichtig, Näheres regelt die Gebührenordnung.
e) Nutzer werden gebeten, sich in den Vereins
-Kalender bei TimeTree
einzutragen

f) Hunde müssen auf dem Vereinsgelände angeleint sein

3
. Reservierung der Anlage
Eine Reservierung der Anlage ist nur bei Kursen und
Vereinsveranstaltungen
möglich.

4
. Zustand der Anlage / Schäden / Hausrecht
a) Jeder Nutzer überzeugt sich vor Nutzung selbst vom ordnungsgemäßen

Zustand der Anlage. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Vorgefundene
Mängel, die nicht selbst behoben werden können, sind unverzüglich dem

Platzwart
bzw. einem Vorstandsmitglied zu melden und in geeigneter Weise für
andere Nutzer zu markieren. Ist die Bahn nicht in verkehrssicherem Zustand,

darf sie nicht benutzt werden. Der Platzwart bzw. der Vorstand kann z.B.
witterungsbedingte Sperrungen vornehmen.

b) Nach jeder Nutzung muss die Anlage komplett gesäubert werden,

Pferdeäpfel gehören in die bereitstehenden Behälter, die Sammelgefäße sollen

geleert sein.

c) Die Übergabe der Anlage gilt bei Reservierungen als ordnungsgemäß

erfolgt, wenn nicht unverzüglich, spätestens innerhalb des ersten Tages,

Mängel angezeigt werden.

d) Alle während der Nutzung entstandenen Schäden müssen entsprechend

dem bisherigen Zustand angemessen behoben werden. Stets ist der Platzwart

bzw. ein Vorstandsmitglied
zu informieren. Bei nicht ordnungsgemäßer oder
mangelhafter Schadensbehebung behält sich der Vorstand vor, die Reparatur

oder Wiederherstellung durch Dritte ausführen zu lassen und dieses dem

Verursacher entsprechend zu berechnen. Mehrere mögliche Verursacher

haften gesamtschuldnerisch.

f) Die Abnahme kann nur vom Platzwart oder Verantwortlichen der

Veranstaltung (vom Vorstand bestimmt) erfolgen. Die Adresse des Platzwarts

bzw. die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder
finden Sie auf dem Aushang.
g) Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im

oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof.

Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage

selbst darf nicht geparkt werden.

h) Dem Vorstand obliegt das Hausrecht über die Anlage. Der Platzwart oder ein

einzelnes Vorstandsmitglied kann bei groben Verstößen gegen die

Bahnordnung einen Platzverweis aussprechen. Der Gesamtvorstand kann ein

Mitglied bei wiederholten groben Verstößen gegen die Bahnordnung von der

Nutzung ausschließen. Das Verfahren entspricht dem eines

Vereinsausschlusses (siehe Satzung).

N
utzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr!
Nutzung der Anlage nur mit Pferden, für die eine

Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

Roetgen,
Februar 2024

 

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Neue Gebührenordnung für die Reitanlage
Unsere Kassenwartin bittet dringend darum, die jährliche Nutzungsgebühr für die Reitanlage für 2023 - falls noch nicht geschehen - zu überweisen. Diese neue Gebührenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen.
Gebührenordnung_ab 01.06.2023_beschlosse
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Kontakt

1. Vorsitzende: 

Tina Mainz-Kwasniok

Eupener Str. 171 

52156 Monschau 

 

 

 

Bahnbelegung ovalbahn

Mo   10.00 - 11.00

Mo   14.00 - 17.00

Mo   17.30 - 18.30

Di     17.30 - 18.30

Mi     15.00 - 16.45 

Fr      15.30 - 17.00 (z.Zt. coronabedingt bis 18:30)

Sa    ab 10.00  jeden 1. Sa im Monat

So    13.00 - 15.00 jeden 2. So im Monat

So    13.00 - 15.00 jeden 4. So im Monat

Reiten jederzeit möglich, nur nicht während Kurse - siehe Terminplan

Anfahrt: Von der BAB 258 in die Grünepleistr. einbiegen, danach 1. rechts in die Kalfstr., danach wieder 3. rechts (T-Kreuzung) auf den Wirtschaftsweg.  Parken nur in der Kalfstr. möglich. Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof. Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage selbst darf nicht geparkt werden.

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Ovalbahn