darf sie nicht benutzt werden. Der Platzwart bzw. der Vorstand kann z.B.
witterungsbedingte Sperrungen vornehmen.
b) Nach jeder Nutzung muss die Anlage komplett gesäubert werden,
Pferdeäpfel gehören in die bereitstehenden Behälter, die Sammelgefäße sollen
geleert sein.
c) Die Übergabe der Anlage gilt bei Reservierungen als ordnungsgemäß
erfolgt, wenn nicht unverzüglich, spätestens innerhalb des ersten Tages,
Mängel angezeigt werden.
d) Alle während der Nutzung entstandenen Schäden müssen entsprechend
dem bisherigen Zustand angemessen behoben werden. Stets ist der Platzwart
bzw. ein Vorstandsmitglied zu informieren. Bei nicht ordnungsgemäßer oder
mangelhafter Schadensbehebung behält sich der Vorstand vor, die Reparatur
oder Wiederherstellung durch Dritte ausführen zu lassen und dieses dem
Verursacher entsprechend zu berechnen. Mehrere mögliche Verursacher
haften gesamtschuldnerisch.
f) Die Abnahme kann nur vom Platzwart oder Verantwortlichen der
Veranstaltung (vom Vorstand bestimmt) erfolgen. Die Adresse des Platzwarts
bzw. die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie auf dem Aushang.
g) Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im
oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof.
Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage
selbst darf nicht geparkt werden.
h) Dem Vorstand obliegt das Hausrecht über die Anlage. Der Platzwart oder ein
einzelnes Vorstandsmitglied kann bei groben Verstößen gegen die
Bahnordnung einen Platzverweis aussprechen. Der Gesamtvorstand kann ein
Mitglied bei wiederholten groben Verstößen gegen die Bahnordnung von der
Nutzung ausschließen. Das Verfahren entspricht dem eines
Vereinsausschlusses (siehe Satzung).
Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr!
Nutzung der Anlage nur mit Pferden, für die eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Roetgen, Februar 2024